Ende September hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Kindergrundsicherung beschlossen. Über dieses Gesetz wurde vor allem zwischen dem zuständigen Bundesfamilienministerium und dem für die Finanzierung verantwortlichen Finanzministerium gestritten und in den Medien viel berichtet. Am Ende hat man sich in der Bundesregierung über die Geldfrage geeinigt und die Kindergrundsicherung auf den Weg gebracht.
Aber was ist die Kindergrundsicherung eigentlich?
Finanzielle Hilfe für Kinder ist keine neue Idee. Schon bislang gibt es z.B. finanzielle Förderungen wie das Kindergeld (= Geld, das Eltern für jedes Kind vom Staat bekommen) oder den Kinderzuschlag (= Geld, das Eltern mit wenig Einkommen zusätzlich zum Kindergeld bekommen können). All diese Förderungen sollen künftig durch die neue Leistung „Kindergrundsicherung“ ersetzt werden. Das soll das Hilfsangebote-System für Familien mit Kindern vereinfachen und dazu führen, dass mehr Familien und damit auch mehr Kinder Unterstützung erhalten.
Hilfe für Kinder ist notwendig, da in Deutschland – obwohl Deutschland kein armes Land ist – jedes fünfte Kind als arm gilt. Das bedeutet, dass solche Kinder nur das Nötigste zum Leben haben und zum Beispiel nicht in einem Sportverein mitmachen, kein Musikinstrument lernen, nicht an Schulausflügen teilnehmen oder ihren Geburtstag mit Freunden feiern können. Arme Kinder haben somit weniger Möglichkeiten als reichere Kinder und das hat oft auch Folgen für die Zukunft. So haben ärmere Kinder oft eine schlechtere Schulausbildung und verdienen deswegen dann auch weniger Geld im Beruf. Auch sind arme Menschen, weil sie sich kein gesundes Essen leisten können, häufiger krank und das beeinflusst auch die Entwicklung von Kindern.
Mit der Kindergrundsicherung will der Staat etwas gegen Kinderarmut unternehmen und größere Chancengleichheit für alle Kinder schaffen. Die Kindergrundsicherung soll künftig aus zwei Teilen bestehen:
– aus einem Fest-Betrag, den es für jedes Kind gibt und der für jedes Kind gleich hoch ist
– aus einem Zusatz-Betrag, der bei jedem Kind unterschiedlich ist und dessen Höhe u.a. vom Alter des Kindes abhängt, oder davon, wie viel bzw. wenig die Eltern verdienen.
Die Bundesfamilienministerin hat die letzten Monate gesagt, das die Kindergrundsicherung im Monat ca. 530 – 630 Euro für ein Kind betragen könnte. Doch ob das so kommen wird, wird sich erst zeigen, denn die Kindergrundsicherung soll es erst ab dem Jahr 2025 geben und für das erste Jahr konnte sich die Bundesfamilienministerin mit dem Bundesfinanzminister nur auf 2,4 Milliarden Euro insgesamt an Förderung für das erste Jahr einigen. Kritiker sind der Meinung, dass man zwei- bis dreimal so viel Geld bräuchte, um die Kinderarmut richtig zu bekämpfen.
Anders als man bei dem Wort „Kindergrundsicherung“ meinen könnte, wird das Geld auch künftig nicht direkt auf dem Konto der Kinder ankommen, sondern bei den Eltern. Daher haben viele die Befürchtung, dass Eltern das Geld für andere Dinge als für ihre Kinder ausgeben könnten. Kritiker sagen daher, dass der Staat das Geld nicht direkt an die Familien, sondern besser an Schulen (z.B. für eine Essensverpflegung) oder Vereine (z.B. Sport-/Fördervereine) geben sollte, also an Einrichtungen, bei denen Kinder in Bildung und Freizeit gefördert werden. Andere jedoch sagen, dass eine finanzielle Unterstützung für Familien den Kindern am meisten helfen würde und ein wirksames Sicherheitsnetz gegen Kinderarmut sei.
Weitere Informationen zur Kindergrundsicherung finden sich auf der Seite des Bundesfamilienminesteriums unter:
Leonard Dorf
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