Bezüglich des Kriegs in der Ukraine wird oftmals vom Verstoß gegen das Völkerrecht gesprochen.
Aber was ist eigentlich das Völkerrecht? Seit wann gibt es das Völkerrecht? Für wen gilt es? Und wer überwacht es?
Man könnte meinen, das Völkerrecht wäre das Recht der Völker – aber das stimmt so nicht.
Mit dem Völkerrecht ist nicht das Recht der Völker gemeint, sondern primär das Recht, das zwischen den Staaten gilt.
Der Beginn des Völkerrechts lässt sich auf die Zeit der Entstehung von Nationalstaaten in Europa datieren, also auf eine Zeit, in der die Staaten nicht mehr von Fürsten beherrscht wurden, sondern souverän wurden.
Diese Staaten begannen untereinander Kooperationen einzugehen und Verträge abzuschließen. Vor allem das Bemühen nach einer effektiven Friedenssicherung führte zu Verträgen, um die zulässigen Methoden und Mittel der Kriegsführung zu beschränken. Sämtliche Regelungen zu einer, für die Menschen erträglicheren Kriegsführung, bilden heute das sogenannte humanitäre Völkerrecht.
Im Laufe der Jahre wurden immer wieder Versuche unternommen, um über staatliche Verträge den Krieg als Mittel der Politik zu untersagen. Mit der Gründung der Vereinten Nationen (United Nations = UN) im Jahr 1945 und der Verabschiedung der „Charta der Vereinten Nationen“ gelang es erstmals, dass in einem Vertrag ein unbedingtes Kriegsverbot und allgemeines Gewaltverbot festgelegt wurde. Dieses zwischenstaatliche Gewaltverbot verbietet den Staaten die Androhung oder Anwendung militärischer Gewalt gegenüber anderer Staaten. Eine Angriffshandlung, wie z.B. eine militärische Invasion, verletzt das Gewaltverbot und damit das Völkerrecht.
Hauptaufgabe der Vereinten Nationen ist es den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren. Diese Aufgabe obliegt hauptsächlich dem Sicherheitsrat, einem Organ der Vereinten Nationen. Er hat die Aufgabe notwendigen (Straf-)Maßnahmen bei einer Verletzung des Völkerrechts zu ergreifen. Dazu gehören neben nicht-militärischen auch militärische Zwangsmaßnahmen.
Verfasst von Leonard Dorf, 7a
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