Wahlrecht auch für Kinder?!
Beim Wahlrecht ist in Deutschland zu unterscheiden: Zwischen der Bundestagswahl, den Landtagswahlen und den Kommunalwahlen.
Um bei den Wahlen zum Deutschen Bundestag teilnehmen zu können, muss man 18 Jahre alt sein. Das steht so in Artikel 38 des Grundgesetzes.
Die Regelung, dass man volljährig sein muss, gilt auch für die Landtagswahlen in den meisten Bundesländermn. Anders ist dies in den Bundesländern Brandenburg und Schleswig-Holstein sowie in den Stadtstaaten Bremen und Hamburg. Hier darf man schon mit 16 wählen.
Bei den Kommunalwahlen darf man in den meisten Bundesländern schon mit 16 Jahren seine Stimme abgeben. 18 Jahre alt muss man aber nach wie vor in Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, im Saarland und in Sachsen sein.
Die Mindestalterregelungen sind also abhängig von der Art der Wahl und von dem jeweiligen Bundesland.
Wenn man sich in anderen europäischen Staaten einmal das Wahlrechtsalter ansieht, wie z.B. in Österreich oder Malta, wo man schon mit 16 Jahren bei den Wahlen zum Nationalparlament teilnehmen darf, oder in Griechenland, wo das Mindestalter bei 17 Jahren liegt, kann man schon einmal ins Grübeln kommen.
Argumente für ein früheres Wahlrecht auch bei uns in Deutschland könnten sein, dass
– das politische Interesse von Kindern schon früher gefördert würde,
– Kinder viel früher lernen würden, auch politische Verantwortung zu übernehmen,
– Kinder auch vor 18 Jahren durchaus in der Lage sind, den politischen Geschehnissen zu folgen und sich ein eigenes Meinungsbild zu machen,
– die Politik oft auch Regelungen macht, die Kinder treffen; deswegen sollten sie mit einbezogen werden.
Gründe, die gegen ein früheres Wahlrecht sprechen, könnten sein, dass
– viele Kinder unter 18 Jahren noch nicht wissen, was für Folgen ihre Stimme hat,
– sie oftmals noch nicht so viel Ahnung von Politik haben,
– das Wahlalter nicht wesentlich vom Alter der Geschäftsfähigkeit abweichen sollte, und das liegt bei uns in Deutschland bei 18 Jahren.
Bei der nächsten Landtagswahl Anfang Mai in NRW gilt: Wer 18 Jahre oder älter ist, darf wählen.
Leonard Dorf (Quellen: Bundeszentrale für politische Bildung; Grundgesetz; einzelne Landesgesetze)
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