Entstehung und Geschichte der Menschenrechte

Schon um 2100 v. Chr. haben Menschen in Mesopotamien, heute der Irak und Nordosten Syriens, im Codex “Ur-Nammu“ zum ersten Mal das Recht auf Leben festgehalten. Auch in der Bibel wurden dann erste Ideen zu den Rechten des Menschen geäußert. Später, im Jahre 538 v. Chr., wurden auch in Persien, heute Iran, auf einem Tonzylinder, dem sogenannten Kyros-Zylinder, erste Ideen dazu festgehalten. In der Antike machten sich zuerst die griechischen Philosophen, wie zum Beispiel Platon (470-399 v. Chr.) oder Aristoteles (384-322 v. Chr.), allgemeine Gedanken über die Rechte des Menschen. Später meinten auch römische Denker, wie zum Beispiel Cicero (106-43 v. Chr.) und Seneca (1-65 n. Chr.), dass es allgemeine und über Ländergrenzen hinweg gültige Menschenrechte gibt. Im Mittelalter geriet die Vorstellung von der Gleichheit aller Menschen dann wieder in Vergessenheit. Erst in der Neuzeit gab es mit dem englischen Bill of Rights (1689), der Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten von Amerika (1776) und der französischen Erklärung der Bürger- und Menschenrechte (1789) dann weitere, jetzt auch schon deutlich umfassendere Werke, die die Menschenrechte aufgriffen. Am 10. Dezember 1948 wurde auf der Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) dann die bis heute gültige „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ verabschiedet. Dort einigte man sich auf diese dreißig Artikel:

Artikel 1: Alle Menschen sind von Geburt an gleich und frei
Artikel 2: Niemand darf diskriminiert werden
Artikel 3: Jeder hat Recht auf Leben
Artikel 4: Keine Sklaverei
Artikel 5: Niemand darf gefoltert werden
Artikel 6: Jeder hat Rechte, egal wo man hingeht
Artikel 7: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich
Artikel 8: Jeder hat das Recht auf eine faire Behandlung
Artikel 9: Niemand darf ungerecht inhaftiert werden
Artikel 10: Jeder hat das Recht auf eine öffentliche Verhandlung
Artikel 11: Jeder ist unschuldig, solange nicht das Gegenteil bewiesen wurde
Artikel 12: Jeder hat ein Recht auf Privatleben
Artikel 13: Jeder darf sich frei bewegen
Artikel 14: Recht auf Asyl
Artikel 15: Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit
Artikel 16: Das Recht, zu heiraten und eine Familie zu gründen
Artikel 17: Jeder hat ein Recht auf Eigentum
Artikel 18: Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit
Artikel 19: Recht auf freie Meinungsäußerung
Artikel 20: Recht zur friedlichen Versammlung
Artikel 21: Recht auf Demokratie und freie Wahlen
Artikel 22: Recht auf soziale Sicherheit
Artikel 23: Recht auf Arbeit und Schutz der Arbeiter
Artikel 24: Recht auf Erholung und Freizeit
Artikel 25: Recht auf Essen, Unterkunft und ärztliche Versorgung
Artikel 26: Jeder hat ein Recht auf Bildung
Artikel 27: Kultur und Urheberrecht
Artikel 28: Jeder hat ein Recht auf eine freie und gerechte Welt
Artikel 29: Wir alle tragen Verantwortung gegenüber anderen
Artikel 30: Niemand kann dir die Menschenrechte nehmen

Alle dreißig Artikel haben Folgendes gemeinsam: Sie besitzen Allgemeingültigkeit, d.h. sie gelten überall
 und jederzeit für alle Menschen (Universalität). Sie gelten für jeden Menschen gleichermaßen – unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Nationalität, Alter, Hautfarbe usw. (Egalität). Die festgehaltenen Menschenrechte können niemandem genommen werden und dürfen auch nicht auf eigenen Wunsch aufgegeben werden (Unveräußerlichkeit). Die Menschenrechte müssen immer komplett verwirklicht werden, es sollen nicht nur einzelne Artikel umgesetzt werden (Unteilbarkeit).

Die dreißig Artikel sind zwar rechtlich nicht bindend, darauf aufbauend gibt es aber inzwischen verschiedene rechtsverbindliche internationale Abkommen. Außerdem sind alle Staaten, die den Vereinten Nationen beitreten, verpflichtet, die Menschenrechte in ihren Ländern umzusetzen und die Gesetze entsprechend anzupassen.
Leider gibt es in sehr vielen Ländern Verstöße gegen die vereinbarten Rechte. Dabei handelt es sich vor allem um Todesstrafe, Folter und Missachtung der Meinungs- und Redefreiheit. Anders als man glaubt, werden die Menschenrechte sogar in der EU verletzt – Beispiel hierfür ist unter anderem die Flüchtlingspolitik. Organisationen wie Amnesty International oder Human Rights Watch setzen sich weltweit für die Menschenrechte ein und machen immer wieder auf Verstöße aufmerksam.

Autor: Karl Sayadi