Vom Friedenspalast zum Internationalen Gerichtshof

Der Friedenspalast im niederländischen Den Haag ist nicht nur berühmt für seine atemberaubende Architektur und die einzigartigen Geschenke verschiedener Nationen, sondern auch als Schauplatz für den Internationalen Gerichtshof, von dem schon der ein oder andere etwas gehört hat. Aber wie funktioniert dieser überhaupt? Welchen Status hat er auf der internationalen Ebene inne? Und was ist eigentlich genau seine Funktion?

Der IGH (Internationale Gerichtshof) ist das Hauptrechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen und hat seinen Sitz, wie auch das ständige Schiedsgericht, im Friedenspalast im niederländischen Den Haag. Der Hauptunterschied zum ständigen Schiedsgericht ist, dass beim IGH nur Konflikte zwischen Staaten geregelt werden, und auch nur von Staaten, die UN-Mitglieder sind oder das Statut ratifiziert haben. Um eine Auseinandersetzung vor dem IGH zu klären, müssen beide Parteien diesen anerkannt haben. Dies kann für den einen konkreten Fall, mit einem Verweis auf einen bestehenden Vertrag oder durch eine Unterwerfungserklärung geschehen. Auch Deutschland hat 2008, wie bisher 71 andere Staaten, eine Unterwerfungserklärung abgegeben.

Konkret bedeutet eine solche Erklärung, dass Deutschland in allen völkerrechtlichen Streitfragen einen anderen Staat, der ebenfalls eine solche Erklärung abgegeben hat, anklagen kann. Allerdings kann Deutschland dadurch auch von anderen Staaten verklagt werden, die ebenfalls eine solche Erklärung abgegeben haben. Aus diesem Grunde werden solche Erklärungen oft mit Ausnahmen versehen. So sind in der deutschen Erklärung z.B. Militäreinsätze im Ausland und die Nutzung deutscher Hoheitsgebiete für militärische Zwecke ausgenommen. Wenn man jedoch keine Erklärung abgegeben haben sollte, dann kann man nur vor den IGH ziehen, wenn eine vertragliche Vereinbarung zwischen beiden Parteien besteht, in der der Internationale Gerichtshof ausdrücklich benannt wurde, oder wenn zumindest Einigkeit besteht, den Streit vor ihm auszutragen und zu klären. Eine Revision gegen ein IGH-Urteil ist nicht möglich, sein Urteil ist also bindend. Die meisten Urteile des Gerichtshofs werden laut einer Studie auch befolgt, obwohl dem IGH selbst keine Mittel zur Vollstreckung bereitstehen. Für die Durchsetzung seiner Entscheidungen ist er auf den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen angewiesen. Äußerst problematisch ist es daher, wenn sich gerade die Länder, die ständige Mitglieder dieses Sicherheitsrates sind, über die Urteile hinwegsetzen, wie zum Beispiel Frankreich im Jahre 1973 oder die USA 1948 und 2006. Diese Länder haben nämlich ein absolutes Vetorecht und können damit eine solche Vollstreckung verhindern.

Der Friedenspalast in Den Haag ist der Sitz des Internationalen Gerichtshofes. Foto ©: Wikipedia

 

Nun bleibt noch die Frage, wer genau entscheidet. Die Richter des IGH werden durch die Generalversammlung und den Sicherheitsrat der UN für eine 9 Jahre dauernde Amtsperiode gewählt. Insgesamt sind 15 Richter verschiedenster Nationalitäten angestellt, die in ihrer Stellung als Teil des Internationalen Gerichtshofs unabhängig sind und ihr eigenes Land der Unabhängigkeit halber nicht vertreten. Es ist allerdings auch möglich, die Anzahl der Richter auf 17 anzuheben. Dieser Fall tritt jedoch nur dann ein, wenn ein Land vor den IGH zieht, das selbst kein Mitglied ist. Um einen ausgeglichenen und ebenso fairen Prozess zu garantieren, besteht die Option, dass ein aus diesem Land stammender Richter „ad hoc“ am Verfahren beteiligt wird. Den gegenwärtigen Vorsitz bekleidet der somalische Richter Abdulqawi Ahmed Yusuf. Auch wenn der IGH also nicht in der Lage ist, die Urteile selbst zu vollstrecken, halten sich die meisten Länder an sein Urteil, und er war in der Vergangenheit bereits oft in der Lage, Konflikte zwischen Ländern zu lösen. Es bleibt also zu hoffen, dass in der Zukunft mehr und mehr Länder ihn anerkennen und alle Länder seinen Urteilen folgen.

Autoren: Bastian Sternecker und David Stadler

Quellen: https://de.wikipedia.org/wiki/Sicherheitsrat_der_Vereinten_Nationen#St%C3%A4ndige_Mitglieder
https://de.wikipedia.org/wiki/Internationaler_Gerichtshof
http://www.bpb.de/internationales/weltweit/vereinte-nationen/48592/internationale-gerichtsbarkeit